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Hausordnung

Störungsfreier Betrieb

Die Hausordnung der Universität Zürich «bezweckt, dass die der Universität Zürich obliegenden Aufgaben in den Bereichen Forschung, Lehre und Dienstleistung sowie bei Veranstaltungen störungsfrei wahrgenommen werden können..» (§ 2)

Verbindlich für alle Nutzerinnen und Nutzer

Die Hausordnung gilt für sämtliche Gebäude und das gesamte Areal der Universität Zürich und ist von allen Nutzerinnen und Nutzern dieser Gebäude (Studierende, Mitarbeitende, Besuchende, Externe Dienstleistende etc.) einzuhalten. Sie enthält die Grundregeln für ein sicheres, nachhaltiges, zweckentsprechendes und sozial angemessenes Miteinander aller Angehörigen und Nutzenden der UZH.

Unzulässiger Konsum von rechtswidrigen, pornografischen, rassistischen, sexistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten

Die per 1.12.17 eingefügte Neuerung in der Hausordnung, § 6c, trägt dem raschen Wandel unserer Informationsgesellschaft Rechnung und dient dazu, Missbräuche im Bereich der Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -weiterverbreitung einzuschränken. Neu wird der unzulässige Konsum von rechtswidrigen, pornografischen, rassistischen, sexistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten beschrieben, der als solches auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die gleiche Regelung hat bereits Eingang in das Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln (REIM) der UZH gefunden, das Ende November 2017 veröffentlicht wurde.

Was tun bei Missachtung?

Sollten Sie sich als Angehörige(r) oder Nutzerin/Nutzer der UZH durch den beschriebenen unzulässigen Konsum von solchen Inhalten diskriminiert oder belästigt fühlen, können Sie sich an die dafür zuständigen Ansprechpersonen (Vorgesetzte, Bibliothekaren, Mensa-Personal etc.) wenden.

Die Abteilung Sicherheit und Umwelt berät und unterstützt Sie im Hinblick auf ein sachgerechtes und verhältnismässiges Verhalten bei Zuwiderhandlungen Dritter.
Abteilung Sicherheit und Umwelt

Bei Fälle Fälle einer sexueller Belästigung stehen zudem die Ansprechpersonen respektive die Untersuchende Person gemäss RSB zur Verfügung.
Schutz vor sexueller Belästigung

Weiterführende Informationen

Allgemeine Hausordnung der Universität Zürich